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Allgemeine
Geschäfts-Bedingungen der WHITE GRID GmbH |
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Die
nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle
Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen
ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen
des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen
werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten
auch für alle zukünftigen Geschäfte. |
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1. Angebot und Preise |
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Sämtliche von WHITE GRID abgegebenen
Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen
Bestätigung von Aufträgen durch WHITE GRID werden diese für
WHITE GRID verbindlich. Die Preise verstehen sich
ausschließlich Mehrwertsteuer.
Voraussetzung für alle genannten Festpreise sind die
ausgewiesenen Leistungen sowie die pünktliche Lieferung
der Kundenvorlagen in vereinbarter Form und die genaue
Einhaltung der festgelegten Termine, Abstimmungsschritte
und Freigaben. Insbesondere gelten folgende Grundlagen:
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Vorgegebene
Logos und Bildelemente werden vom Auftraggeber als
fertige, für WHITE GRID verarbeitbare Daten kostenfrei zur
Verfügung gestellt.
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Bei Fotoaufnahmen
wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu
fotografierenden Materialien, Ausstattungen und
Accessoires vorausgesetzt.
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Alle Fotokalkulationen
eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung
an einer Location innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem
Arbeitstag.
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Sämtliche Lithoarbeiten
sind ohne zusätzliche aufwendige Bildbearbeitung und
ohne Freistellung kalkuliert.
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Sämtliche
Abstimmungsschritte erfolgen schriftlich per Fax,
Brief oder Kurier. Abstimmungen auf elektronischem
Wege (insbesondere zur Freigabe von Vorlagen) sind
nicht verbindlich, weil es zu Fehlübertragungen
kommen kann. Persönliche Kundenbesuche und
Reisekosten sind nur dann in den Festpreisen
enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich in den
Leistungsbeschreibungen genannt werden.
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WHITE GRID berechnet für Fremdaufträge, die für den Auftraggeber an
Dritte vergeben werden, eine Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages.
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Zusatzleistungen werden
extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem
Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt. |
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2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der
Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der
Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in
der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide
Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne
Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden.
Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber
berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen
Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von
WHITE GRID zu
vertreten ist. |
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3. Verpackungs- und
Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an WHITE GRID trägt
der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus
Krefeld. |
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4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von WHITE
GRID erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher
vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen
vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen
Gründen vertraglich geregelt sein. Die Nutzungsrechte an
Konzepten, Strategien und Gestaltungen, die ausschließlich
im Kundenauftrag erstellt werden, gehen auf den
Auftraggeber über, soweit Rechte Dritter nicht berührt
sind. Soweit Rechte Dritter betroffen sind (insbesondere
bei Bildmaterial aus Bildarchiven und/oder der Verwendung
bestehender Konzepte), beschränkt sich das Nutzungsrecht
auf den vereinbarten Zweck. |
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5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht
eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht
auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10
Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die
Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe
von mindestens 2 % über dem jeweiligen Lombardsatz der
Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von WHITE GRID
nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn WHITE GRID über den Betrag
verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst
als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG übernimmt
der jeweilige Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin
neben der Gesellschaft die persönliche Haftung für die
eingegangene Zahlungsverpflichtung mit der Firma WHITE GRID
und steht für die Zahlung der jeweiligen Rechnungssaldos
persönlich ein. WHITE GRID kann für alle
Dienstleistungen eine Vorauszahlung von bis zu 65 % des
Auftragswertes verlangen. Fremdkosten, insbesondere Media-
und Produktionskosten, können als komplette Vorauszahlung
berechnet werden. |
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6. Haftung
Für verschuldete Fehler bei der
Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet WHITE GRID bis zur Höhe
des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag.
Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus
Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei
Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie
weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten
aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls
ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des
Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt.
Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen,
sofern WHITE GRID Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu
vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet WHITE GRID
darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen
ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von WHITE GRID für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Die meisten von WHITE GRID erbrachten Dienstleistungen
basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers.
Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die
auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers
zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der
Auftraggeber selbst.
WHITE GRID legt dem Auftraggeber regelmäßig
Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom
Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu
kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren
sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber
überschritten, ohne dass dies vorher mit WHITE GRID schriftlich
abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus
entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen
Kosten.
Der Auftraggeber befreit WHITE GRID von allen etwaigen
Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung
gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften.
Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von vier
Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend
gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und
Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb
des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.
WHITE GRID übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in
den Katalogen. |
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7.
Konkurrenzausschluss
WHITE GRID akzeptiert prinzipiell keine
Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich
berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und
Hersteller tätig zu werden. |
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8. Gewährleistung
Für alle Aufträge gelten die Regelungen
des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung
der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen wird WHITE GRID im Rahmen der
für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sicherstellen.
WHITE GRID übernimmt für die von ihr erstellten Texte,
Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen
übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen
Rechtsberater. |
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9. Mediaschaltung
Die Schaltzusagen für alle Medien
werden für WHITE GRID erst dann rechtsverbindlich, wenn
eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden
Werbeträger vorliegt. |
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10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich
zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Krefeld. Sollte eine Bestimmung in
diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt. |
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