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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen der WHITE GRID GmbH

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.

 

1. Angebot und Preise

Sämtliche von WHITE GRID abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch WHITE GRID werden diese für WHITE GRID verbindlich. Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.
Voraussetzung für alle genannten Festpreise sind die ausgewiesenen Leistungen sowie die pünktliche Lieferung der Kundenvorlagen in vereinbarter Form und die genaue Einhaltung der festgelegten Termine, Abstimmungsschritte und Freigaben. Insbesondere gelten folgende Grundlagen:

  1. Vorgegebene Logos und Bildelemente werden vom Auftraggeber als fertige, für WHITE GRID verarbeitbare Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

  2. Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.

  3. Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem Arbeitstag.

  4. Sämtliche Lithoarbeiten sind ohne zusätzliche aufwendige Bildbearbeitung und ohne Freistellung kalkuliert.

  5. Sämtliche Abstimmungsschritte erfolgen schriftlich per Fax, Brief oder Kurier. Abstimmungen auf elektronischem Wege (insbesondere zur Freigabe von Vorlagen) sind nicht verbindlich, weil es zu Fehlübertragungen kommen kann. Persönliche Kundenbesuche und Reisekosten sind nur dann in den Festpreisen enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich in den Leistungsbeschreibungen genannt werden.

  6. WHITE GRID berechnet für Fremdaufträge, die für den Auftraggeber an Dritte vergeben werden, eine Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Netto-Rechnungsbetrages.

Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Auftragserteilung
Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von WHITE GRID zu vertreten ist.


3. Verpackungs- und Versandkosten
Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an WHITE GRID trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus Krefeld.

 

4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber nutzt die von WHITE GRID erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Die Nutzungsrechte an Konzepten, Strategien und Gestaltungen, die ausschließlich im Kundenauftrag erstellt werden, gehen auf den Auftraggeber über, soweit Rechte Dritter nicht berührt sind. Soweit Rechte Dritter betroffen sind (insbesondere bei Bildmaterial aus Bildarchiven und/oder der Verwendung bestehender Konzepte), beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den vereinbarten Zweck.


5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von WHITE GRID nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn WHITE GRID über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG übernimmt der jeweilige Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin neben der Gesellschaft die persönliche Haftung für die eingegangene Zahlungsverpflichtung mit der Firma WHITE GRID und steht für die Zahlung der jeweiligen Rechnungssaldos persönlich ein. WHITE GRID kann für alle Dienstleistungen eine Vorauszahlung von bis zu 65 % des Auftragswertes verlangen. Fremdkosten, insbesondere Media- und Produktionskosten, können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.


6. Haftung
Für verschuldete Fehler bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet WHITE GRID bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt.

Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen, sofern WHITE GRID Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet WHITE GRID darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von WHITE GRID für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.

Die meisten von WHITE GRID erbrachten Dienstleistungen basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber selbst.

WHITE GRID legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit WHITE GRID schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen Kosten.

Der Auftraggeber befreit WHITE GRID von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von vier Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.

WHITE GRID übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in den Katalogen.


7. Konkurrenzausschluss
WHITE GRID akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.


8. Gewährleistung
Für alle Aufträge gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird WHITE GRID im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sicherstellen.
WHITE GRID übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.


9. Mediaschaltung
Die Schaltzusagen für alle Medien werden für WHITE GRID erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Krefeld. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.